Regel 8: Das Zwischenzeugnis

Das Zwischenzeugnis wird während des Bestehens des Anstellungsverhältnisses erteilt. Im Gegensatz zum Endzeugnis wird es standardmäßig in der Zeitform der Gegenwart verfasst. Abweichungen sind möglich, etwa wenn mit dem Tag der Ausstellung eine neue Position angetreten wird. Inhaltlich entspricht ein Zwischenzeugnis dem Endzeugnis und kann als einfaches oder qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden.

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