Arbeitszeugnis-Regeln: deutsche Arbeitszeugnisse
- Regel 1: Die Schlussformel ...
- Regel 2: Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung ...
- Regel 3: Geheimcode und andere Verschlüsselungstechniken ...
- Regel 4: Die Schlüsselqualifikationen ...
- Regel 5: Führungsleistung ...
- Regel 6: Die Tätigkeitsbeschreibung ...
- Regel 7: Was nicht im Arbeitszeugnis erwähnt werden darf ...
- Regel 8: Das Zwischenzeugnis ...
Regel 4: Die Schlüsselqualifikationen
Neben dem reinen Fachwissen, das natürlich auch im Zeugnis beurteilt wird, gibt es eine Reihe anderer Qualifikationen, die im qualifizierten Arbeitszeugnis aufgeführt werden sollten. Darunter fällt ein Bündel von Fähigkeiten, Qualifikationen, Wissensbeständen und Handlungsmustern, die ein erfolgreicher Mitarbeiter in seiner jeweiligen Position benötigt. Diese nennt man Schlüsselqualifikationen oder Kernkompetenzen.
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