Regel 6: Die Tätigkeitsbeschreibung

Die Tätigkeitsbeschreibung muss die wesentlichen Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten anführen. Möglich sind die tabellarische Auflistung oder ein Fließtext. Die Aufzählung ist in der Regel übersichtlicher, kann aber nicht ausformuliert werden - hingegen bietet der Fließtext mehr Möglichkeiten zur Ausformulierung, wird aber schnell unübersichtlich. Eine weitere Herausforderung: Wie kann man die Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten weiter untermauern und plausibilisieren?

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