Arbeitszeugnis-Regeln: deutsche Arbeitszeugnisse
- Regel 1: Die Schlussformel ...
- Regel 2: Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung ...
- Regel 3: Geheimcode und andere Verschlüsselungstechniken ...
- Regel 4: Die Schlüsselqualifikationen ...
- Regel 5: Führungsleistung ...
- Regel 6: Die Tätigkeitsbeschreibung ...
- Regel 7: Was nicht im Arbeitszeugnis erwähnt werden darf ...
- Regel 8: Das Zwischenzeugnis ...
Regel 3: Der so genannte Geheimcode und andere Verschlüsselungstechniken
Der Zeugniscode ist schon lange nicht mehr geheim. Davon abgesehen, kann man als böswilliger Leser in viele Formulierungen etwas Negatives hineinlesen. Ist der der Zeugniscode oder eine Code-ähnliche Formulierung also nicht relevant. Doch, durchaus, denn Zeugnisse sollte immer unmissverständlich positiv formuliert werden, um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen.
Bitte beachten Sie: Ein Arbeitszeugnis ist immer im Zusammenhang zu lesen und zu interpretieren, egal ob es für eine Führungskraft oder einen Spezialisten aufgesetzt wurde. Wenn man Formulierungen isoliert betrachtet, kommt man möglicherweise mit dem Geheimcode oder anderen negativ klingenden Wörtern in Berührung, ohne dass diese einzelnen Stellen jedoch zwingend die Zeugnisnote verschlechtern.