Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sämtliche Leistungen werden erbracht von der
Acornpark Experts GmbH & Co Kommanditgesellschaft

Ruhrallee 9
44139 Dortmund

Amtsgericht Dortmund
Ust-Id-Nr: DE323985179

Diese Gesellschaft ist somit der rechtmäßige Vertragspartner.


Die TK Leaderspoint Group ist ein interdisziplinärer Competence Circle (Arbeitskreis) unter dem Dach der Acornpark Experts.

Telefon: +49 (0) 231 - 95  25  145
E-Mail: kontakt [at] leaderspoint.de


Die TK Management Office/Acornpark Leaderspoint GmbH

HRB 30882
Amtsgericht Dortmund

ist Komplementärin der
Acornpark Experts GmbH  & Co Kommanditgesellschaft
und somit die persönlich haftende Gesellschafterin, jedoch nicht die direkte Vertragspartnerin.

AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Klienten" bezeichnet. Die AGB werden vom Klienten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

2. Auftragserteilung und Auftragshaftung

Der Klient kann uns Aufträge in allen ihm genehmen Formen erteilen, das heißt mündlich, in elektronischer Form, per Fax oder per Brief. Ebenso nehmen wir formlose Aufträge entgegen. Ein Auftrag gilt beispielsweise auch dann als erteilt, wenn ein Interessent in einem Telefonat unseren Preis-Leistungsvorschlag akzeptiert. Im Gegenzug sind wir verpflichtet, dem Klienten eine kaufmännische Bestätigung binnen 2 Tagen in elektronischer Form zukommen zu lassen. Kein Auftrag ist hingegen erteilt, wenn das Erstgespräch rein informativ verlaufen ist und ein konkretes Angebot nicht ausgesprochen und/oder nicht klar akzeptiert wurde. Zu diesen Fällen zählt auch die grundsätzliche Aufgeschlossenheit des Klienten, sofern diese aber nicht in eine klare Zustimmung gemündet ist (etwa wenn der Klient noch Bedenkzeit benötigt). Der Klient kann grundsätzlich vom Auftrag nur dann zurücktreten, wenn er eine glaubhafte Begründung liefert und wir noch nicht tätig geworden sind.

Die Auftragserteilung umfasst in der Regel eine Korrespondenz. Sollten aus dieser Korrespondenz Unregelmäßigkeiten erwachsen, etwa eine Nicht- oder Fehlübermittlung von Daten, können wir dafür nicht haften. Insbesondere gilt dies für die Einsendung von Arbeitszeugnissen, Bewerbungsunterlagen und sonstigen Dokumenten, die geprüft werden sollen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit oder den Wahrheitsgehalt der uns von unseren Auftraggebern übermittelten personenbezogenen Daten (für den Fall, dass der Auftraggeber und Empfänger der Unterlagen nicht ein und dieselbe Person sind). Insbesondere gilt dies für Klienten, die von uns ein Dokument für eine scheinbar real exisitierende Person anfertigen lassen, dieses Dokument jedoch in der Folge als mehrfach zu verwendende Mustervorlage gebrauchen. Weiterhin haften wir nicht für etwaige Schädigungen oder Nachteile für Personen, die durch die Aussagen in unseren Gutachten bei deren Weitergabe an Dritte (etwa Rechtsanwälte) entstehen können. Eine Weitergabe an Dritte durch uns erfolgt allerdings nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Klienten.

3. Ausführungen durch Dritte

Als Beratungsteam bedienen wir uns teilweise bei besonderem Bedarf der Unterstützung Dritter. Die Auswahl dieser Personen treffen der Geschäftsführer, Herr Dr. Thorsten Knobbe, oder aber die ermächtigten Berater unseres Unternehmens. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen zwischen diesen Dritten und dem Klienten, sofern nicht anders vereinbart. Der Klient wird über das Vorgehen informiert. Wir übernehmen die Haftung bezüglich der Auswahl dieser Dritten nur insofern, als wir unserer Sorgfaltspflicht Genüge tun: Diese ist bezüglich Übersetzungen dann gegeben, wenn die eingesetzten Dritten entweder gerichtlich vereidigte bzw. ermächtigte Übersetzer sind oder als Übersetzer bzw. Berater nach unseren Maßstäben renommierte Projekte durchgeführt haben, bevor sie in unser Netzwerk eingebunden wurden; bezüglich Trainings und Coachings oder sonstiger Services ist diese gegeben, wenn die eingesetzten Dritten als Berater, Coaches und Trainer nach unseren Maßstäben renommierte Projekte durchgeführt haben, bevor sie in unser Netzwerk eingebunden wurden. Sollten wir unserer Sorgfaltspflicht nachweislich nicht nachgekommen sein, erhält der Klient das Recht auf Minderung oder Wandlung.

4. Lieferfristen von Gutachten und Texterstellungen

Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden.

5. Störungen

Wir übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Klient verantwortlich.

6. Sonstige Haftung, Mängelrügen

Wenn der Klient nicht innerhalb von 7 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel dem Geschäftsführer, Herrn Dr. Thorsten Knobbe, oder dem Berater, der ihn betreut hat, konkret, persönlich und schriftlich (auch E-Mail gilt hier als schriftlich) meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt. Wenn insbesondere ein erstellter Text, ein Gutachten, ein Coaching oder ein Training bezüglich der Qualität komplett oder teilweise in Frage gestellt wird, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden. Bei jeder Mängelrüge muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung innerhalb von 7 Tagen eingeräumt werden, ansonsten verfällt jeglicher Anspruch des Klienten. Sollte eine Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Klient das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die die Verletzung eines Urheberrechts oder die Ansprüche Dritter als Grundlage hätten, übernehmen wir nicht. Neue Versionen unserer Texte, die Klienten von ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis oder anderen Beratern lesen und eventuell überarbeiten lassen, prüfen wir nicht automatisch kostenfrei gegen.

7. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt

Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist - hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert - und wir eine uns vom Klienten schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, ist der Klient zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt. Wenn Klienten – typischerweise aus dem Ausland – im Rahmen einer Beauftragung per Vorkasse nach mindestens zweimaliger schriftlicher Aufforderung (Kontaktaufnahmeversuch, Nachverfolgung) unsererseits die für die Erledigung des Auftrags erforderlichen Informationen nicht oder unvollständig übermitteln oder keine Kommunikation (mehr) führen, gilt der Auftrag nach Ablauf einer Frist von 6 Wochen als erfüllt. Etwaige finanzielle Ansprüche zu Rückvergütungen sind nach dieser Frist erloschen und wären reine Kulanz unsererseits, wobei grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% der Rechnungssumme fällig bleibt.

8. Übertragung, Versand

Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

9. Zahlung

Die Vergütung unserer kostenpflichtigen Leistungen erfolgt, sofern nicht anders angegeben, bis 10 Tage nach Erhalt der Rechnung (Datum des Poststempels oder des Email-Versands) ohne Abzug. Eine Lieferung gilt dann als abgeliefert, wenn ein erster Entwurf eines Dokuments bzw. Gutachtens versendet oder eine Beratungs- bzw. Coachingsitzung abgehalten wurde. Unmittelbar danach sind wir berechtigt, die Rechnung mit dem entsprechenden Zahlungsziel auszustellen. Unter bestimmten Umständen sind individuelle Zahlungsmodalitäten möglich, diese bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Der Klient ist dazu angehalten, den Fortgang eines Projekts zu unterstützen, dies gilt insbesondere dann, wenn ein erster Textentwurf unsererseits be- oder erarbeitet und ausgeliefert wurde. Wenn der Klient seinerseits die zu erbringende Leistung - beispielsweise Ergänzungen - nicht innerhalb von 7 Tagen beibringt, kann die volle, zuvor vereinbarte Summe, immer jedoch das bis dahin angefallene Honorar in Rechnung gestellt werden. Bei aufgelaufenen Projektsummen im Privatklientenbereich, die höher als 1.000,00 EUR liegen, sind wir im Rahmen unseres Risikomanagements berechtigt, die Bearbeitung erst nach entrichteter Abschlagszahlung in selbiger Höhe fortzusetzen.

10. Geheimnisschutz, Diskretion

Sämtliche uns vorliegenden oder bekannten Informationen, die den Auftrag selbst oder den Auftraggeber bzw. Klienten betreffen, werden vertraulich behandelt. Wir können es jedoch nicht ausschließen, dass sich, insbesondere bei elektronischer Datenübertragung, unbefugte Dritte unrechtmäßigen Zugang zu diesen Daten verschaffen. Daten werden nur dann an Dritte, beispielsweise Headhunter, weitergereicht, wenn der Klient ausdrücklich diesen Wunsch äußert und sein Einverständnis abgegeben hat.

11. Privatklienten: Absagen oder Nichtwahrnehmung von Terminen

Bei Nichtwahrnehmung von Terminen, insbesondere in Form von persönlichen Treffen oder Telefonberatungen bzw, IT-gestützten Beratungsleistungen, wie etwa via Skype, (ausgenommen Seminare, siehe Bestimmung Nr. 12), beispielsweise durch Koordinationsmängel seitens des Klienten, behalten wir uns vor, bis zu 100% des vereinbarten Honorars zu fakturieren, wenn die Absage einen Tag (36 Stunden) vor dem Termin oder am Tag des Termins erfolgt oder der Klient nicht erscheint. Bei Absagen ab 3 Tage vor dem Termin können bis zu 50% des Honorars berechnet werden.

12. Offene Seminare

Wir behalten uns vor, bei Bedarf vom Zeitpunkt der Anmeldung des Seminarteilnehmers bis 30 Tage vor Beginn des Seminars 50% der Honorarsumme in Rechnung zu stellen, ab 30 Tage das volle Honorar. Sollte ein Trainer verhindert sein, stellen wir einen adäquaten Ersatz oder erstatten das für den Tag fällige Honorar zurück. Trainingsunterlagen werden ebenso wie Coachingunterlagen nicht vom Seminarteilnehmer vervielfältigt. Bei zu geringer Teilnehmerzahl (individuell verschieden) findet das Seminar nicht statt, es erfolgt eine Erstattung der bereits überwiesenen Honorare. Das Honorar beinhaltet allein die Seminargebühr, sofern nicht anders angegeben. Etwaige Spesen, wie beispielsweise eine Hotelübernachtung, werden vom Teilnehmer entrichtet. Das volle Honorar für das Seminar ist fällig bis 10 Werktage vor Seminarbeginn. Wir behalten uns vor, angemeldete Teilnehmer, die das Honorar bis zu diesem Zeitpunkt nicht entrichtet haben, bei Bedarf vom Seminar auszuschließen. Unter bestimmten Umständen sind individuelle Zahlungsmodalitäten möglich.

13. Geschäftsklienten/Firmen: Umbuchung oder Stornierung firmeninterner Veranstaltungen

Termine für firmeninterne Seminare, Coachingveranstaltungen, Beratungsleistungen, Workshops, Vorträge, etc. können bis 45 Kalendertage vor dem Termin kostenfrei storniert oder umgebucht werden.

Bei Stornierungen im Zeitraum zwischen 45 und 31 Kalendertagen vor dem Termin sind wir berechtigt, 50% der vereinbarten Honorare oder Pauschalen zu berechnen.

Bei Stornierungen kürzer als 31 Kalendertage vor dem Termin sind wir berechtigt, die volle Höhe der vereinbarten Honorare oder Pauschalen zu berechnen.

Alternativ darf der Klient jederzeit einen Ersatztermin benennen. In diesem Falle einer Umbuchung sind wir berechtigt, eventuell aufgelaufene Vorbereitungskosten, die für den ursprünglichen Termin entstanden sind, zu berechnen. Eine weitere Umbuchungsgebühr entsteht bis 11 Kalendertage vor der Veranstaltung nicht. Bei Umbuchungen kürzer als 10 Kalendertage vor der Veranstaltung sind wir berechtigt, die volle Höhe der vereinbarten Honorare oder Pauschalen zu berechnen. Eine Umbuchung wird nur dann als solche anerkannt, wenn mit dem Tag der Umbuchung bereits Alternativtermine festgelegt werden, also der ehrliche Wille des Klienten zur Buchung der Veranstaltung erkennbar ist.

Sollte dieser Ersatztermin ebenfalls storniert werden, so wird uns ungeachtet jeglicher Fristen das Recht zuerkannt, die volle Höhe der Honorare und Pauschalen zu berechnen.

Nimmt ein Klient nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

Bei Nichterscheinen der Teilnehmer des Klienten oder aber bei Weggang einer entsprechend hohen Zahl an Teilnehmern während der Veranstaltung– etwa durch kollidierende Prioritätensetzung oder fehlerhafte Koordination –, die ein Weiterführen der Veranstaltung verunmöglicht, sind wir berechtigt, die volle Höhe der vereinbarten Honorare oder Pauschalen zu berechnen.

14. Wirksamkeit

Sollte mindestens eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so gilt dies nicht automatisch für sämtliche anderen Bestimmungen der AGB.