Tipps und Hilfe zum internationalen Arbeitszeugnis

Internationale Stationen in der Berufslaufbahn sind heute noch alltäglicher als in vergangenen Zeiten. Deutsche Unternehmen zunehmend auf globalen Märkten aktiv und entsenden Mitarbeiter für eine gewisse Zeit. Daneben wählen aber auch viele Arbeitnehmer aktiv einen internationalen Einsatz und wechseln eigeninitiativ zu einem Unternehmen im Ausland.

International nimmt das deutsche Arbeitszeugnis eine Ausnahmestellung ein. Die bei uns gebräuchliche Art, Leistungen und Kenntnisse zu bescheinigen ist in vielen Teilen der Welt so nicht üblich (von recht starken Parallelen im österreichischen und schweizer Recht abgesehen).

Wichtig ist, zu unterscheiden: Wird ein Mitarbeiter durch einen Zusatz im Arbeitsvertrag nur ins Ausland entsandt, hat er Anspruch auf ein (Zwischen-) Zeugnis nach deutschem Recht.

Ruht allerdings der bestehende, deutsche Vertrag und es wird ein befristeter Anstellungsvertrag mit einem ausländischen Unternehmen bzw. einer Tochtergesellschaft geschlossen, so stellt auch dieses ausländische Unternehmen nach jeweils geltendem nationalen Recht das Zeugnis aus. Gleiches gilt, wenn der Mitarbeiter seinen deutschen Vertag gleich ganz auflöst und komplett in das ausländische Unternehmen übertritt.

Die Leaderspoint Karriereservices verfügen über, teils muttersprachliche, im internationalen Zeugnisgeschäft sehr erfahrene und kompetente Mitarbeiter, die für Sie in englischer Sprache tätig werden können. Die wichtigsten Tipps unserer internationalen Berater finden Sie hier:

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