Regel 2: In welcher Sprache das Arbeitszeugnis ausgestellt wird

Ein Zeugnis oder ein entsprechendes Dokument, das die Leistungen eines Mitarbeiters bescheinigt, sollte für einen deutschen Mitarbeiter in englischer Sprache verfasst sein. Zwar kann man von einem ausländischen Arbeitgeber eigentlich nur ein Zeugnis in Landessprache erwarten. Englisch wird jedoch international am ehesten erwartet verstanden. Ein Dokument in englischer Sprache hilft dem Mitarbeiter in der Zukunft sicher am ehesten weiter. Wenn die Arbeitssprache im Auslandseinsatz Englisch ist, wird das Zeugnis in aller Regel ohnehin in Englisch ausgestellt.

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