Arbeitszeugnis-Regeln: deutsche Arbeitszeugnisse
- Regel 1: Die Schlussformel ...
- Regel 2: Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung ...
- Regel 3: Geheimcode und andere Verschlüsselungstechniken ...
- Regel 4: Die Schlüsselqualifikationen ...
- Regel 5: Führungsleistung ...
- Regel 6: Die Tätigkeitsbeschreibung ...
- Regel 7: Was nicht im Arbeitszeugnis erwähnt werden darf ...
- Regel 8: Das Zwischenzeugnis ...
Regel 5: Führungsleistung
Die Führungsleistung unterscheidet die Führungskraft von allen anderen Mitarbeitern. Deswegen muss sie im Arbeitszeugnis unbedingt beurteilt werden. Sinnvoll ist es, zunächst den Führungsstil und nachfolgend die Führungsleistung zu beschreiben.
Bei den Führungsstilen reicht die Spanne von autoritär über straff bis zu kooperativ und kollegial. Zwischenstufen und Variationen gibt es viele. Dabei gibt es nicht den einen, richtigen Führungsstil. Es kommt auf die Branche, das Umfeld, das einzelne Unternehmen, die spezielle Abteilung an. Im Einzelhandel wird eine „straffe“ Führung sicher gut bewertet, in Bereichen, in denen verhandeln, kooperieren und vermitteln wichtig sind, würde man eher „kooperative“ oder „kollegiale“ Führungsstile bevorzugen.