Der EU-Lebenslauf - Sinn und Unsinn:

Das Formular für den EU-Lebenslauf wurde von der EU-Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Sozialpartnern ausgearbeitet. Es soll künftigen Arbeitgebern helfen, Qualifikation und Berufserfahrung von Bewerben aus dem europäischen Ausland besser zu beurteilen und Letzteren so Zugang zum gesamten europäischen Stellenmarkt und Ausbildungsangebot verschaffen - eine internationale Karriere zu erleichtern. Allerdings wirkt er doch stark angelehnt an die Art von Lebenslauf, wie er bereits in den USA oder Großbritannien verbreitet ist. Es drängt sich der Verdacht einer unnötigen Formalisierung dessen, was sich in der Praxis ohnehin bereits eingebürgert hat, auf.

Der EU-Lebenslauf unterscheidet sich vor allem in drei Punkten von dem typischen deutschen Gegenstück:

  • Es wird kein Foto beigelegt oder angeheftet
  • Die Gliederung erfolgt umgekehrt chronologisch ('last job first' bzw. 'top-down')
  • Es wird wesentlich detaillierter auf Soft-Skills und Schlüsselqualifikationen bzw. Kernkompetenzen eingegangen

Der EU-Lebenslauf gilt, zumindest vorerst, nur als Richtlinie und ist daher nicht verbindlich. Änderungen betreffen zumeist - wenn auch wichtige - Details.

Wir beraten Sie gern, ob sich für Ihren Lebenslauf eine Anpassung an den EU-Lebenslauf lohnt oder nicht. So kann z.B. die besonders detaillierte Ausführung Ihrer sonstigen Fähigkeiten dann redundant werden, wenn diese schon eindeutig vorher aus der Beschreibung Ihrer Berufspraxis hervorgehen. Durch die erneute Nennung würde Ihr Lebenslauf nur unnötig verlängert. Auch erscheint die Subsummierung von Computerwissen unter "Technische Kenntnisse" fragwürdig, denn in der Praxis ist es heute üblich, einen eigenen Unterpunkt "IT-Kenntnisse" anzuführen. Ebenso unpraktisch ist die Angabe der Adresse der ehemaligen bzw. aktuellen Arbeitgeber. Dies raubt wichtigen Platz. Eventuell sollte man sich hier auf die Angabe der Internet-Domain (URL) beschränken.

Es ist also seit Jahren offen, ob sich die Richtlinien gegenüber der tatsächlich praktischen Gestaltung durchsetzen werden. Als sinnvoll erachten wir allerdings die Anordnung des 'last job first', also die umgekehrt-chronologische Gliederung. Insbesondere wenn Sie schon mehr als zwei Beschäftigungsverhältnisse durchlaufen haben, tritt Ihre universitäre oder schulische Ausbildung mehr und mehr in den Hintergrund. Es wirkt für viele Personalentscheider grotesk, wenn ein z.B. Geschäftsführer als ersten Punkt nach den persönlichen Daten seine Grundschulzeit dokumentiert.

Fazit: Die haarkleine Beachtung einer gesonderten EU-Variante wird meist dadurch überflüssig, dass sich Bewerber ohnehin nach anglo-amerikanischen Vorbildern richten.