Verdeckte Aussagen 1

Der Arbeitgeber muss dem Mitarbeiter bei Beendigung des Angestelltenverhältnisses ein Zeugnis mindestens über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses erstellen. Dies wäre dann das einfache Zeugnis. Auf Wunsch des Mitarbeiters muss der Arbeitgeber aber ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen, das auch auf Leistungen und Verhalten des Mitarbeiters eingeht. Schon im Zusammenhang mit der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses beobachten wir in der Praxis einige unkooperative Verhaltensweisen von Arbeitgebern.

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