Es kommt öfter vor, als man gemeinhin denkt, dass der Zeugnisaussteller dem Zeugnisempfänger ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen will. Doch da er qua Gesetz nicht einfach unverblümt etwas Schlechtes schreiben darf, wird er Umwege wählen. Er wird, mal mehr, mal weniger gekonnt, Verschlüsselungstechniken anwenden. Nun gibt es zahlreiche verschiedene Verschlüsselungstechniken, und nicht alle Formulierungen, die für sich genommen in diese Kategorie fallen, sind auch im Zusammenhang noch schädlich.
Arbeitszeugnisse interpretieren oder richtig lesen, ist daher eine Wissenschaft für sich. Hier drei Beispiele:
Formulierung 1: Er arbeitete mit größter Genauigkeit.
Das bedeutet: Er war ein erbsenzählender, langsamer und unflexibler Mitarbeiter
Formulierung 2: Sie hat alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse erledigt.
Das bedeutet: Sie war zwar möglicherweise fleißig und interessiert, aber nicht erfolgreich.
Formulierung 3: Sie hat unseren Erwartungen im Wesentlichen entsprochen.
Das bedeutet: Ihre Leistungen waren schlichtweg mangelhaft.
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