Arbeitszeugnis-Regeln: deutsche Arbeitszeugnisse
- Regel 1: Die Schlussformel ...
- Regel 2: Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung ...
- Regel 3: Geheimcode und andere Verschlüsselungstechniken ...
- Regel 4: Die Schlüsselqualifikationen ...
- Regel 5: Führungsleistung ...
- Regel 6: Die Tätigkeitsbeschreibung ...
- Regel 7: Was nicht im Arbeitszeugnis erwähnt werden darf ...
- Regel 8: Das Zwischenzeugnis ...
Regel 2: Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung
Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung darf in keinem Arbeitszeugnis fehlen. Ohne diesen Kernsatz ist die Aussagefähigkeit des Zeugnisses nicht nur nicht vollständig. Das völlige Fehlen einer zusammenfassenden Leistungsbeurteilung weist auf eine mangelhafte oder ungenügende Leistung hin.
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